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Fahrzeugtechnik

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Erste Kranschulung 2025:

05.06.2025

10.11.2025

Schulung zum Erwerb des Ladekranführerscheines nach DGUV Vorschrift 52 

Jährliche Unterweisung für Ladekranführer nach DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003

Inhaltlicher Auszug aus der DGUV 309-003/52:

"... der Kranführer muss unterwiesen sein und seine Befähigung nachweisen können..."

"... der Kranführer trägt die Verantwortung für die Maschine, mit der er umgeht. Er muss das sichere Steuern beherrschen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen kennen und beachten..."

"... verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt..."

Theoretische Ladekranschulung

Die theoretische Schulung endet mit der Prüfung zum Kranführerschein.

Praktische Ausbildung am Ladekran

Der Teilnehmer weist seine Fertigkeiten durch eine praktische Prüfung nach.

Ansprechpartner: Fabian Kleinekampmann
Mail:                          f.kleinekampmann@kohr-fahrzeugtechnik.de